Das Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht besteht aus einer Vielzahl unterschiedlichster Rechtsnormen. Daneben ist das Arbeitsrecht einem ständigen Wandel von gesellschaftspolitischen Strukturen ausgesetzt. Wir beraten unsere Mandanten bei der Planung und Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen und wirken zielorientiert auf ein bestmögliches Ergebnis für unsere Mandanten hin.
Wir beraten Sie auf höchstem Niveau in Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts und unterstützen insbesondere auch Betriebsräte bei ihrer Arbeit. Wir begleiten Einigungsstellen und vertreten seit mehreren Jahrzehnten dauerhaft Betriebsräte umfassend in allen Fragen der betriebsverfassungsrechtlichen Praxis.
Dazu zählt u.a. die Führung von Verhandlungen über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen in Fragen
- der Arbeitsordnung
- der Arbeitszeitgestaltung
- der Einführung neuer Technologien
- des betrieblichen Gesundheitsschutzes
- der betrieblichen Lohngestaltung
- der Einführung von Leistungslohn bzw. der Wechsel in Zeitlohn
und in Fragen der wirtschaftlichen Mitbestimmung im Zusammenhang mit geplanten betriebsändernden Maßnahmen einschließlich geplanter Umstrukturierungsmaßnahmen in Form von Interessenausgleichs-Verhandlungen, Sozialplanverhandlungen und Verhandlungen freiwilliger weiterer Betriebsvereinbarungen als auch die Durchsetzung/Sicherung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren einschließlich der Führung von einstweiligen Verfügungsverfahren.
Sie haben Fragen zu Abmahnungsregelungen und Voraussetzungen von personenbedingten, betriebsbedingten oder krankheitsbedingten Kündigungen? Sie wünschen Auskünfte über Teilzeitregelungen, Vertragsänderungen oder Urlaubsregelungen im Arbeitsvertrag? Sie haben Fragen zu Formulierungen in Zeugnissen oder möchten home-office-Bedingungen treffen?